AGBs

 Personal Training


1. LEISTUNGSGEGENSTAND
1.1 Eva Maria Baierl verpflichtet sich zur individuellen Betreuung und Beratung Ihrer Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung.
1.2 Die Trainingsbetreuung kann nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden, falls nicht anders vereinbart.
1.3 Die vereinbarte Trainingsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. TRAINING
2.1 Normalerweise dauert eine Trainingseinheit 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich im Vorfeld abgesprochen werden.
2.2 Im Vorfeld werden auch Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit zusammen mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch vereinbart.
3. SONSTIGE LEISTUNGEN
3.1 Außerhalb der Trainingseinheiten kann Eva Maria Baierl von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings per Telefon, WhatsApp oder E-Mail erreicht werden. Dies bedeutet aber kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Eva Maria Baierl.
4. HAFTUNG
4.1 Eva Maria Baierl schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, es seid denn, der Fehler geht auf eine grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen zurück.
4.2 Der Kunde hat zusätzlich eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben - diese gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Eva Maria Baierl haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Wenn die Kunden Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Eva Maria Baierl vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch nehmen, übernimmt die Trainerin keine Haftung oder Verantwortung.
4.5 Eva Maria Baierl verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.6 Es ist die Pflicht des Kunden, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Ebenso wird keine Haftung für Unfälle und Verletzung auf dem direkten Weg von und zum Trainingsort übernommen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Eva Maria Baierl stellt dem Kunden eine schriftliche Rechnung über die erfolgten Leistungen. Diese Rechnung ist vereinbarungsgemäß zu zahlen.
5.2 Es gelten folgende Zahlungsziele:
a) Personal Training: Zahlung wöchentlich oder monatlich im Voraus
b) Ernährungsberatung: Zahlung wöchentlich oder monatlich im Voraus
c) Fitness- Bootcamp Augsburg: Zahlung im Voraus
d) Faszienbehandlung: Zahlung im Voraus
usw.
g) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Eva Maria Baierl behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6. SONSTIGE KOSTEN
6.1 Kommt es zu Kosten, z.B. aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Sportgeräte etc.), so hat der Kunde diese zu tragen.
Falls Eva Maria Baierl im Auftrag des Kunden Produkte (z.B. Sportgeräte) einkauft, so bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Eva Maria Baierl.
7. VERHINDERUNG UND AUSFALL
7.1 Verhinderung durch den Kunden
a) Personal Training: Wenn die Kunden verhindert sind, haben sie spätestens 24. Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet und der Termin kann nicht nachgeholt werden. Rechtzeitig abgesagte Termine werden als Nachholtermine in der darauffolgenden Woche als zweite Personal Training Einheit durchgeführt.
7.2 Sollte eine Trainingseinheit kurzfristig ausfallen (z.B. wegen plötzlicher Krankheit der Trainerin), wird der Kunde rechtzeitig informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Kunden können keine
Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten können in diesem Fall nicht nachgeholt werden.
9. DATENSCHUTZ
8.1 Eva Maria Baierl erhebt personenbezogenen Daten des Kunden, welche sie speichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. GEHEIMHALTUNG
9.1 Über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Eva Maria Baierl hat der Kunde Stillschweigen zu bewahren, auch nachdem die Rahmenvereinbarung nicht mehr besteht.
9.2 Eva Maria Baierl verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11. Weitere Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von
Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, SMS oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls
negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen
Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Falls eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar werden sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
10.3 Als Gerichtsstand wird Augsburg festgelegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.